17.12.2003
 | Überörtliche Einrichtungen |
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Die Ausstattung der einzelnen Feuerwehren richtet sich nach dem vorhandenen Gefahrenpotenzial, welches sich durch Wohnbebauung, Industriebauten und öffentliche Straßen in unterschiedlichster Ausprägungen ergibt.
Die Städte, Märkte und Gemeinden als Träger der öffentlichen Feuerwehren finanzieren die Ausstattung der Feuerwehren.
Ausstattungen und Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung können jedoch nicht von jeder einzelnen Gemeinde finanziert und organisiert werden.
So sind folgende überörtliche Einrichtungen vorhanden:
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Atemschutzübungsstrecke
Nachalarmierungsstelle
Örtliche Einsatzleiter Unterstützungsgruppe ÖEL
| Näheres hierzu finden Sie auf den nebenstehenden Seiten.
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