Sonntag, 5. September 2010
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  17.12.2003
Fahrzeuge
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Bei den Feuerwehren werden die Fahrzeuge wie folgt eingeteilt
  • Einsatzleitfahrzeuge (z.B. ELW 1; ELW 2)
    Dies sind Fahrzeuge mit Kommunikationsmitteln und anderer Ausrüstung zur Führung taktischer Einheiten (z.B. Gruppe, Zug, Verband).


  • Löschfahrzeuge (z.B. Löschgruppenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, Tragkraftspritzenfahrzeuge)
    Löschfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die mit einer Feuerlöschkreiselpumpe und im Regelfall mit einem Wasserbehälter und anderen zusätzlichen Geräten für die Brandbekämpfung ausgestattet sind.


  • Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter)
    Hubrettungsfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die mit einer Drehleiter oder einer Hubarbeitsbühne ausgerüstet sind.


  • Rüst- und Gerätefahrzeuge (z.B. Rüstwagen -RW-; Gerätewagen; Gerätefahrzeuge)
    Rüst- und Gerätefahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die z.B. für die Durchführung folgender technischer Hilfeleistungseinsätze eingesetzt werden:
    · Suchen und Retten von Personen
    · Beseitigung von Unfallfolgen
    · Gewaltsames Öffnen
    · Tierrettung


  • Nachschubfahrzeuge (Schlauchwagen -SW- )
    Dies sind Feuerwehrfahrzeuge zur Beförderung von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern zur Versorgung der eingesetzten Feuerwehr.


  • Sonderlöschfahrzeuge (z.B. Trockentanklöschfahrzeug -TroTLF-; Trockenlöschfahrzeug -TroLF-)
    Es handelt sich um Fahrzeuge spezieller Ausrüstung für die Brandbekämpfung (mit oder ohne speziellem Löschmittel).


  • Mannschaftstransportfahrzeuge
    Diese Fahrzeuge dienen zur Beförderung von Feuerwehrangehörigen und deren persönlicher Schutzausrüstung


Ausführlichere Informationen zum Fahrzeugbestand im Landkreis Roth finden Sie links unter Menü "Bestand" sowie bei der Darstellung der einzelnen Feuerwehren (Menü: "Feuerwehren im Landkreis").

 

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